Konditionen

Coaching / Beratung

Meine Coachings und/oder Beratungen orientieren sich ausschließlich an den Bedürfnissen meiner Klienten. Ich arbeite systemisch-, lösungs-, ziel- und prozessorientiert. So können Probleme in Ressourcen und Ideen in Ziele umgewandelt werden.

Coaching ist keine Psychotherapie und kann eine solche auch nicht ersetzen. Voraussetzung bei meinen Klienten ist, wie auch sonst bei Beratungen oder Coachings  üblich, eine “normale” physische und psychische Stabilität und Belastbarkeit.

Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, sich von mir einen persönlichen Eindruck zu verschaffen, ist der erste Termin zum gegenseitigen Kennenlernen kostenfrei.

Der erste abgesagte Termin oder das erste “nicht erscheinen” gehen zu meinen Lasten. Für alle weiteren Terminabsagen gelten die nachstehend aufgeführten Konditionen.

Die Zahlungsmodalitäten für Privatpersonen werden in einem persönlichen Erstgespräch vereinbart. Für Unternehmen gelten differenzierte Konditionen. Diese werden je nach Thema und Konzept gesondert angeboten.

Vereinbarte Termine, die nach dem Erstgespräch nicht mindestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden, können mit der Hälfte des vereinbarten Honorars für eine Stunde sowie eventuell angefallener Kosten in Rechnung gestellt werden.

Die Dauer einer Beratung bzw. Coachings ist im Vorwege nicht zu kalkulieren und ich mache auch keinerlei Versprechen. Die Anzahl der Termine variiert je nach Anliegen. Der Zeitraum eines Termins beträgt ein bis maximal zwei Zeitstunden.

Die absolute Schweigepflicht ist für mich selbstverständlich. Die Inhalte der Gespräche dürfen ausschließlich nur mit schriftlicher Einwilligung des Klienten an Dritte weitergegeben werden.

Die Abrechnung erfolgt in Zeitstunden. die Abrechnungseinheit für eine Stunde beträgt 60 Minuten; Verlängerungen je 30 Minuten. Bei gewünschten Terminen vor Ort wird, in Abhängigkeit zur Entfernung ggf. eine Anfahrtspauschale berechnet.

Psychotherapie (HPG)

Da mir die Abgrenzung des Coachings zur Psychotherapie ein wichtiges Anliegen ist, setzt die Inanspruchnahme von ggf. “psychotherapeutischen Leistungen” (HPG) eine gesonderte, schriftliche Vereinbarung voraus.

Im Gegensatz zu Psychotherapeuten mit einer Kassenzulassung, kann die vorgenannte Leistung nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Bei den privaten Krankenkassen ist eine Abrechnung von ggf. Therapiestunden (HPG) - nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker -  auch nur dann oder in Teilen möglich, wenn der Klient einen entsprechende Vereinbarung bei seiner Krankenkasse abgeschlossen hat, welche die Übernahme von psychotherapeutischen Leistungen bei einem Heilpraktiker vorsieht.

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